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    Tuesday, May 25th, 2010
    1:05 pm
    Weiterbildung zum Gerichtsvollzieher/in
    Weiterbildung zum Gerichtsvollzieher/in

    Das Fernstudium zum Gerichtsvollzieher/in verlangt dem Auszubildenden einiges ab. Im Alltag eines Gerichtsvollziehers ist es notwendig überschuldeten Menschen Pfändungs- und Vollstreckungsbescheide zuzustellen, damit Urteile und Beschlüsse des Gerichtes durchgesetzt werden können. Hierbei kommt der Gerichtsvollzieher/in oft in Kontakt mit Menschen, die in ärmlichen Verhältnissen leben. Außerdem muss er vor Ort Pfändungen vornehmen und Versteigerungen von beweglichen Objekten vorbereiten und durchführen. Zudem muss er eine eidesstattliche Versicherung bei zahlungsunfähigen Schuldnern abnehmen.

    Wer sich dennoch vorstellen kann im mittleren Justizdienst tätig zu sein, kann sich mit der Weiterbildung als Fernstudium zum Gerichtsvollzieher neue Karrierechancen eröffnen.

    Diese Weiterbildung ist eine landesrechtlich geregelte Sonderlaufbahn im mittleren Justizdienst und dauert zwischen 18 und 20 Monaten. Absolviert wird die Weiterbildung an Jusitizausbildungsstätten und direkt bei Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern. Zugelassen zu einer solchen Weiterbildung zum Gerichtsvollzieher/in kann, wer eine diesbezüglich förderliche abgeschlossene Ausbildung hat. Als Gerichtsvollzieherdienst förderliche Berufsausbildungen im mittleren Justizdienstes, im allgemeinen mittleren Dienstes sowie Ausbildungen als Justizfachangestellte, Bankkauflmann/frau, Rechtsanwalts- und Notargehilfinnen und -gehilfen und schlussendlich Ausbildungen als Steuerfachgehilfinnen und -gehilfen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass man schon mindestens fünf Jahre Berufserfahrungen in einem solchen Beruf gesammelt und sich damit in einem Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt hat. Zudem sollte man zu Beginn der Weiterbildung das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Auch nach der Weiterbildung zum Gerichtsvollzieher/in muss man sich allerdings erst einmal für ein ganzes Jahr im Beruf bewähren bis man dann ein offizieller und anerkannter Gerichtsvollzieher/in ist. Der Verdienst kann sehr unterschiedlich ausfallen, entspricht aber einem Beamtengehalt.

    Weitere Fernlehrgänge sind u.a. Zerspanungsmechaniker und KFZ Sachverständiger.
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